Trauer
Wir glauben, dass Gott das Leben schenkt und er behält es immer in seiner Hand.
Eines Tages beendet der Tod jedes irdische Leben. Er reißt einen Menschen aus der Verbundenheit mit seiner Familie und seinen Freunden. Eine kirchliche Trauerfeier und Bestattung sind gute Möglichkeiten, den Abschied zu gestalten und die Hinterbliebenen zu begleiten. Ein Grab gibt der Trauer einen Ort.
Sie möchten einen Angehörigen, der zur Kirche gehörte, kirchlich bestatten? Dann rufen Sie einfach einen unserer Pfarrer an.
In enger Absprach mit dem Bestatter ihrer Wahl gestalten wir mit Ihnen zusammen die Trauerfeier.
Dazu müssen Sie selbst nicht der Kirche angehören. Es reicht, wenn der/die Verstorbene Glied der Ev. Kirche war.
Wenn die oder der Verstorbene aus der Kirche ausgetreten war, sie selbst aber bewusste Christen sind, sollten sie in jedem Fall mit einer Pfarrperson sprechen, um zu erfahren, welche Alternativen sich anbieten könnten.
Sie haben Fragen zu Bestattungen?
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Wer entscheidet, wie ein verstorbener Angehöriger bestattet wird?
Gut ist es, wenn Menschen vor ihrem Tod Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung äußern. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament benannt ist, müssen sich die Angehörige daran halten. Wenn keine Wünsche bekannt sind, entscheiden die nächsten Verwandten. Sprechen Sie mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer über die Trauerfeier, die Liedauswahl und mögliche Formen der Bestattung. Auch die Bestatter beraten Sie dazu.
Wer ist für die Bestattung zuständig?
Normalerweise übernimmt der Pfarrer oder die Pfarrerin unserer Kirchengemeinde die Bestattung, in der oder die Verstorbene zuletzt Mitglied war. Es reicht ein Anruf. Der Pfarrer oder die Pfarrerin setzt sich dann wegen eines Bestattungsgespräches mit der Familie in Verbindung. Manchmal stellen auch Bestatter den Kontakt her.
Und wenn ein anderer Pfarrer, eine andere Pfarrerin nähersteht?
Wird für die Beerdigung ein anderer Pfarrer oder eine andere Pfarrerin gewünscht, muss die zuständige Kirchengemeinde einen Abmeldeschein (Dimissoriale) ausstellen. Der andere Pfarrer oder die andere Pfarrerin muss dann entsprechend benachrichtigt werden.
Kann jemand, der nicht in der Kirche war, kirchlich beerdigt werden?
Wer aus der Kirche austritt, verzichtet damit auch ausdrücklich auf eine kirchliche Trauerfeier. In der Regel werden daher nur Mitglieder der evangelischen Kirche kirchlich bestattet.
Hat der oder die Verstorbene jedoch ausdrücklich eine kirchliche Bestattung abgelehnt, kann auch nicht kirchlich bestattet werden. In diesem Fall soll die Pfarrerin oder der Pfarrer die Hinterbliebenen jedoch seelsorglich begleiten. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich als Angehörige am besten an Ihren Pfarrer oder Ihre Pfarrerin.
Was kostet eine kirchliche Bestattung?
Aussegnung, seelsorgerliche Begleitung sowie die Gestaltung des Gottesdienstes sind für evangelische Kirchenmitglieder in der Regel kostenfrei. Bisweilen können für die Nutzung der Friedhofskapelle oder Kirche Gebühren hinzukommen. In manchen Fällen erhält der Organist oder die Organistin ein Honorar. Daneben bezahlen Sie ein Bestattungsunternehmen für seine Leistungen und Auslagen wie Sarg, Grab, Kränze oder Blumen. Dazu kann auch die Musik gehören!
Kann ein Kind kirchlich bestattet werden, wenn es noch nicht getauft war?
Ja, wenn die Eltern das wünschen. Auch ein tot geborenes Kind kann auf Wunsch der Eltern mit einer kirchlichen Trauerfeier bestattet werden. Viele Friedhöfe haben eine besonders gestaltete Grabstätte für früh verstorbene Kinder.
Was ist eine Aussegnung?
Früher haben die Angehörigen von einem Verstorbenen in dessen Wohnung Abschied genommen. In vielen Dörfern gibt es diese Tradition der Aussegnung des Verstorbenen im Wohnhaus noch immer.
Heute ist ein solcher Abschiedssegen an unterschiedlichen Orten denkbar: Am Sterbebett zu Hause, im Krankenhaus, im Hospiz, im Alters- und Pflegeheim oder im Abschiedsraum des Bestattungsunternehmens. Auch die Seelsorgerinnen und Seelsorger in Krankenhäusern, Altenheimen oder Pflegeeinrichtungen können Sie danach fragen.
Ist eine kirchliche Trauerfeier öffentlich?
Trauergottesdienste finden grundsätzlich an öffentlich zugänglichen Orten statt, in der Regel in der Kirche oder Friedhofskapelle. Daher kann niemandem die Teilnahme an einer kirchlichen Trauerfeier verwehrt werden. Im Anschluss an die Trauerfeier laden manche Angehörige oder Hinterbliebene die Trauergäste zu einem privaten Beisammenseinein. In zwanglosem Rahmen können sie Erinnerungen an die verstorbene Person austauschen.
Muss bei einer Trauerfeier unbedingt gesungen werden?
Natürlich kann man auf Lieder bei der Trauerfeier verzichten. Aber bedenken Sie, der Gesang kann hilfreich sein und Ihnen in Ihrem Schmerz Trost spenden. Auch wenn Sie selbst nicht singen wollen oder können, gibt es im Trauergottesdienst meist Menschen, die mitsingen. Eine Alternative kann es sein, neben dem Gesang ein oder zwei Instrumentalstücke spielen zu lassen.
Fotos: I. Arndt